Ablauf & Formalien

Häufigkeit, Dauer der Sitzungen

Die Sitzungen finden meistens einmal, seltener zweimal wöchentlich statt. Die Dauer beträgt 50 Minuten (bzw. bei EMDR-Traumabehandlung bis zu 100 min).

Dauer der Therapie

Wie lange die Therapie dauert, richtet sich nach den Beschwerden und Bedürfnissen des Patienten/der Patientin. Entsprechend der Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst eine Kurzzeittherapie 24 und eine Langzeittherapie bis zu 100 (in Ausnahmefällen mehr) Sitzungen.

Keine Überweisung notwendig

Generell haben gesetzlich Versicherte das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten. Neu ist, dass vor der Entscheidung für eine Psychotherapie mindestens 50 min psychotherapeutische Sprechstunde (1 – 2 Beratungsgespräche) stattgefunden haben müssen – dies kann auch bei einem/r anderen Therapeuten/in erfolgt sein. Nachdem diese Vorgespräche stattgefunden haben und die Entscheidung für eine Psychotherapie bestätigt wurde, können Sie bis zu 4 sog. probatorische Sitzungen durchführen. Innerhalb der probatorischen Sitzungen erfolgt eine genaue Diagnostik, wird die Indikation geprüft, ein Behandlungsplan erstellt und die Therapie bei der Kasse beantragt. Erst wenn die Krankenkasse die Therapie bewilligt hat, kann die Behandlung beginnen. Davon ausgenommen ist die sog. Akutbehandlung: diese kann nach Durchführung von 50 min Sprechstunde direkt beantragt werden und unmittelbar beginnen. Die Akutbehandlung umfasst bis zu 12 (bzw. 24 Stzgn. a 25 min) Sitzungen und dient dazu, Patienten in besonders schweren seelischen Krisen- und Notsituationen schnellstmöglich therapeutisch zu unterstützen. Die Plätze dafür sind in meiner Praxis eng begrenzt – i.d.R. einer zur Zeit.

Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind, ist vor Beginn der Behandlung zu klären, in welchem Umfang (Sitzungszahl und erstatteter Gebührensatz) eine psychotherapeutische Behandlung von ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird. Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beamtenkassen übernehmen aber – analog zu gesetzlich Versicherten – 4 Vorgespräche (probatorische Sitzungen) ohne gesonderten Antrag. Um sicher zu gehen, ist es sinnvoll, vor dem Erstgespräch im Vertrag nachzuschauen oder bei Ihrer Kasse anzurufen und die genauen Modalitäten zu erfragen.